1. Allgemeines
Alle Mietartikel sind Eigentum von Allerleih Feines.
2. Vertragsabschluß
Der Vertrag wird rechtskräftig, wenn der/die Mieter/in eine Auftragsbestätigung mit den angegebenen Mietartikel von
Allerleih Feines erhält und innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 25 % der Mietgebühr auf das Bankkonto von Allerleih Feines überweist.
Der Vertrag wird mit der Rückgabe der Artikel außer Kraft gesetzt.
3. Mietpreise
Die Mietpreise der Artikel sind vom Leihkatalog/Kostenvoranschlag zu entnehmen.Der Mietpreis entspricht pro Artikel und pro Mieteinheit (5 Tage).
Zusätzliche Liefer- und Abholpreise werden individuell nach Entfernung von der Vermieterin festgelegt. Preisänderungen sind vorbehalten.
4. Kaution
Die Kaution wird individuell nach dem Warenwert berechnet.
Die Kaution wird vollständig und bei unversehrter Rückgabe der Artikel dem/der Mieter/in zurückgezahlt.
5. Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt 2 Tage vor der Veranstaltung und endet 2 Tage danach.
Die Vermietung der Artikel erfolgt für einen Mindestmietzeitraum von 5 Tagen (entspricht einer Mieteinheit).
Wenn gemietete Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden, gibt es keinen Anspruch auf Teilrückerstattung des Mietpreises.
Wenn der/die Mieter/in die Mietgegenstände nicht fristgerecht zurückgeben kann, muss der/die Mieter/in die Vermieterin spätestens ein Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren.
Für jeden darauf folgenden Tag ist der Vermieter berechtigt eine zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen.
6. Stornierung
Der/die Mieter/in kann bis zum Tag der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten.
Dies ist nur in schriftlicher Form zulässig (per Post oder per Email).
In diesem Fall ist der/die Mieter/in verpflichtet, Schadensersatz in folgender Höhe zu leisten:
– bei Stornierung nach Vertragsschluss: 25 % der Miethöhe
– bei Stornierung ab 14 Tagen vor Mietbeginn: 50 % der Miethöhe
– bei Stornierung ab 7 Tagen vor Mietbeginn: 75 % der Miethöhe
– bei Stornierung am Veranstaltungstag: 100% der Miethöhe
7. Zahlungsbedingungen
Bei Vertragsabschluß ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 25 % der Mietgebühr auf das Bankkonto von Allerleih Feines zu überweisen.
Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, kann die Verleihung der Artikel nicht gewährleistet werden.
Die restlichen 75 % der Mietgebühr + Kaution und ggf. weitere auftragsbezogene Kosten, wie das Rundumsorglospaket, Transportkosten, Auf- und Abbaukosten, etc., sind bei der Übergabe der Mietartikel fällig. Soweit keine Sondervereinbarungen bestehen, ist der restliche Rechnungsbetrag in bar zu bezahlen.
8. Reinigung
Der/die Mieter/in hat die Mietartikel sorgfältig zu behandeln.
Bei ungereinigten Deko oder Möbel sowie extremer Verschmutzung ist die Vermieterin berechtigt, extra anfallende Kosten dem/der Mieter/in nachträglich in Rechnung zu stellen.
Eine Ausnahme gilt bei allen Kerzenständer, die sollen ungereinigt zurückzugeben werden.
9. Nutzung, Haftung
Die gemieteten Artikel sind nicht versichert.
Der/die Mieter/in verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit den Mietartikeln.
Bei der Übernahme der Artikel an dem/die Mieter/in beginnt die Haftung des Mieters/der Mieterin.
Der/die Mieter/in haftet während der Mietdauer für den Verlust, Beschädigung, Bruch oder Diebstahl der verliehenen Artikel.
Der/die Mieter/in ist verpflichtet, sich bei Erhalt der Artikel vor Ort über die Unversehrtheit der Gegenstände zu vergewissern und ggf. Mängel und Fehler der Vermieterin sofort zu melden.
Fehlende oder beschädigte Mietgegenstände werden dem/der Mieter/in in Rechnung gestellt.
10. Lieferung
Eine Lieferung der Mietartikel erfolgt nur nach Vereinbarung.
Bei der Lieferung und Abholung der Mietartikel hat der/die Mieter/in dafür Sorge zu tragen, dass er/sie selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Ware in Empfang nimmt.
Bei der Übernahme der Artikel an den/die Mieter/in beginnt die Haftung des Mieters/ der Mieterin.
Bei Abholung der Mietartikel müssen die Mietartikel vollständig, sortiert und sauber bereitgestellt werden.
11. Änderungen
Änderungen des Vertrages sind nur dann wirksam, sofern sie durch beide Parteien schriftlich vereinbart worden sind.
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